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Politik Japans

Die heutige Politik Japans hat ihre Grundlagen in der Verfassung vom 03. Mai 1947, die damals unter den Besatzungsmächten in dieser Form festgehalten wurde. Das Land Japan ist demzufolge eine zentralstaatlich geführte parlamentarische Monarchie. Der Tenno oder auch Kaiser genannt, verkörpert die Geschlossenheit des Volkes, bedarf aber bei politischen Entscheidungen die Billigung von der Regierung. Der japanische Tenno hat somit heute eher eine repräsentative Funktion. Das Amt der ausführenden Gewalt (Exekutive) unterliegt unter der Führung des Premierministers dem Kabinett. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) führt ein Zweikammerparlament aus, das aus Unterhaus (Shugiin) und Oberhaus (Sangiin) gebildet wird. Die Recht sprechende Gewalt (Judikative) liegt in der Hand des Obersten Gerichtshofes.

Die japanische Verfassung wurde am 03. November 1946 verabschiedet und am 03. Mai 1947 gesetzliche Grundlage. In dieser Verordnung sind die Grundsätze für Frieden und demokratische Prinzipien des Volkes verankert. Die japanische Verfassung wird auch die "Friedensverfassung" bezeichnet, weil sie unter dem Einfluss der Besatzungsmacht USA verabschiedet wurde. Ein bezeichnender Punkt in der neuen Verfassung ist unter anderem das Frauenwahlrecht. Der japanische Kaiser, der die Bezeichnung Tenno trägt, wird übersetzt "Kaiser des Himmels" genannt. Er bezeichnet sich als Repräsentant des Staates und steht für die Einheit des Volkes. Er verfügt jedoch über keine politische Macht und die Gewalt liegt allein beim Volk. Die japanische Verfassung spricht sich ausdrücklich gegen Krieg und militärische Gewalt als Lösung von Konflikten aus. Die Menschenrechte gelten als unumstößliche, gesetzliche Grundlage für alle Japaner.

Das Wahlsystem in Japan wurde nach der Zeit des Zweiten Weltkrieges mehrere Male durch Änderungen neu geregelt. In der Verfassung sind nur Erläuterungen zum allgemeinen Wahlrecht und zur geheimen Wahl festgehalten, nicht aber zu weiteren Einzelheiten, welche im Gesetz verankert sind. Im Jahre 1994 erfolgte eine Neuordnung des Wahlsystems mit einer veränderten Wahlkreiseinteilung und Anzahl der Abgeordneten. Das Unterhaus hat eine Legislaturperiode von vier Jahren, während das Oberhaus auf sechs bzw. drei Jahre teilweise durch Verhältniswahl gewählt wird.

Bislang ist die LDP (Liberaldemokratische Partei) die stärkste und die am Längsten regierende Partei im Land. Die Partei ist unter Führung des Premierministers Taro Aso eher konservativ orientiert und legt ihren Schwerpunkt auf wirtschaftliche Themen. In 2007 wurde die DPJ (Demokratische Partei Japan) zweitstärkste Partei und somit die Oppositionspartei zur LDP. Die Japaner dürfen mit dem 25. Lebensjahr das Passive Wahlrecht für das Unterhaus ausüben und mit dem 30. Lebensjahr für das Oberhaus wählen. Grundsätzlich dürfen alle Japaner mit Vollendung des 20. Lebensjahres zur Wahl gehen.

In der japanischen Innenpolitik hat man vor einigen Jahren beschlossen, die staatlichen, kostenintensiven Unternehmen zu privatisieren. Außerdem versuchte man, das Rentensystem zu reformieren. Die japanische Außenpolitik steht in engen Kontakt mit den USA und den Partnern der EU. Japan setzt sich insbesondere für die Friedensordnungen der Vereinten Nationen ein. Als herausfordernde Themen der G8-Präsidentschaft stehen der Klimawandel, die Entwicklungshilfe für Afrika und die Weltwirtschaft an erster Stelle.

Der Tenno oder Kaiser genannt, vereint das Volk in seiner Person und ist gleichzeitig Repräsentant des Staates. Der jetzige Tenno Japans ist Akihito, dessen Vater der Showa-Kaiser war und bei der Kapitulation 1945 die Göttlichkeit des japanischen Tennos abgelehnt hatte. Der Kaiser Akihito gilt als der 125. Tenno und seine Regierungszeit wird als Heisei bezeichnet, das mit "Frieden überall" übersetzt wird. In der Verfassung wird dem japanischen Kaiser keine politische Macht zugesprochen, er repäsentiert eher den Staat in seiner Person als Oberhaupt des japanischen Kaiserhauses. Er beruft den gewählten Miniserpräsidenten, den Präsidenten des obersten Gerichtshofes und verkündigt die verabschiedeten Gesetze. Gleichzeitig wird er als oberster Priester der japanischen Religion des Shintoismus gesehen.

Die Verwaltung des Landes als Zentralstaat ist in 47 Präfekturen gegliedert. Diese Präfekturen müssen sich an die Anweisungen der Zentralregierung halten und sind abhängig von deren finanziellen Mitteln, können aber in ihren Aufgaben selbstständig handeln. Aufgeteilt werden diese Präfekturen in eine kommunale Ebene, die in Großstädte, Kleinstädte und Dörfer gegliedert werden. Die Hauptstadt Tokio als Präfektur wird allein in 23 Stadtbezirke, umliegende Kleinstädte und Dörfer geteilt.